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Transfer in der inklusiven Bildung gestalten

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Inklusive Bildung steht für gleichberechtigtes und gemeinsames Lernen aller Menschen – sie berücksichtigt unterschiedliche Lern- und Leistungsvoraussetzungen genauso wie Beeinträchtigungen oder Behinderungen. Dieser Anspruch gilt ein Leben lang: vom Lernen in der frühen Kindheit, über die schulische, berufliche und hochschulische Bildung bis zu Fort- und Weiterbildungen.
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Inklusive Bildung bedeutet, individuelle Lernpotenziale über die komplette Lebensspanne auszuschöpfen. Sie stärkt die persönliche Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe aller Lernenden.

In den vergangenen Jahren haben geförderte Projekte bereits vielfältige Erkenntnisse gewonnen und Materialien zu inklusiver Bildung erarbeitet. Die Förderrichtlinie Transfer in der inklusiven Bildung (InkBi Transfer) zielt nun darauf ab, diese nachhaltig in der Bildungspraxis zu verankern. 
Damit nimmt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr und leistet einen zentralen Beitrag zur Weiterentwicklung des Bildungssystems in Deutschland.
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Die Förderrichtlinie ist in den Forschungsschwerpunkt zur inklusiven Bildung des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung eingebettet. 

Inhaltlich greift sie unter anderem Ergebnisse der Förderung zur „Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte für inklusive Bildung“ (InkBi 1) und „Förderbezogenen Diagnostik in der inklusiven Bildung“ (InkBi 2) auf. 

Diese tragen gemeinsam mit der aktuellen Förderrichtlinie dazu bei, die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen umzusetzen. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens im Jahr 2009 erkennt die Bundesrepublik Deutschland den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen zu qualitativ hochwertiger Bildung als ein Menschenrecht an und verpflichtet sich zu dessen Einhaltung.
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Ziel von InkBi Transfer ist es, evidenzbasierte, praktisch erprobte Maßnahmen und Erkenntnisse in der inklusiven Bildung für ein breites Anwendungsfeld nutzbar zu machen und nachhaltig in der Bildungspraxis und -administration zu etablieren. Zu diesem Zweck untersuchen die Forschenden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bildungsforschung, -praxis und -administration, wie sie unterschiedliche Transferwege wirksamen gestalten und langfristig verankern können. Die Förderung ist bildungsetappenübergreifend ausgerichtet. 
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Die Förderrichtlinie InkBi Transfer umfasst bundesweit 13 Forschungsprojekte, die sich aus zwei Einzelprojekten sowie elf Forschungsverbünden mit insgesamt 29 Teilprojekten zusammensetzen. Die Förderrichtlinie läuft von 2025 bis 2030. Die Schwerpunkte der Projekte sind unter anderem:
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in der Lehrkräftefort- und Weiterbildung zum inklusiven Mathematik-, Geschichts- und Sportunterricht zu qualifizieren
  • Transferbündnisse und -netzwerke im Bereich der Schulassistenz sowie Beratungslehrkräfte für Autismus und Neurodiversität aufzubauen
  • Implementations- und Transferwerkstätten im Bereich der beruflichen Bildung und der frühpädagogischen Fachschulausbildung einzurichten
  • Modellschulprojekte im Bereich förderbezogener Diagnostik und emotional-sozialer Entwicklung bekannter zu machen
  • professionelle Lerngemeinschaften zum kooperativen Lernen und zur multiprofessionellen Kooperation zu etablieren
  • Transfer durch Social-Media-Kampagnen zu unterstützen

 
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Die geplanten Ergebnisse und Materialien richten sich an unterschiedliche Zielgruppen aus Wissenschaft, Praxis und Bildungspolitik und -administration. Sie umfassen unter anderem:
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen und Präsentationen

  • praxisorientierte  Handlungsempfehlungen, Handreichungen und Leitfäden
  • Einrichtung von Austausch- und Vernetzungsformaten
  • Konzepte und Materialien für die zielgruppengerechte Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
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Das BMBFSFJ stärkt durch begleitende Veranstaltungen und Maßnahmen der Förderrichtlinie den fachlichen Austausch – zum einen zwischen den Projektbeteiligten, zum anderen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bildungspraxis, -administration und -politik. 

Darüber hinaus bieten flankierende Formate der Wissenschaftskommunikation und Öffentlichkeitsarbeit vielfältige Möglichkeiten, um über aktuelle Entwicklungen im Forschungsschwerpunkt inklusiver Bildung zu informieren und zu diskutieren.
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Hier gelangen Sie zu einer zweiminütigen Evaluation. Durch Ihre Teilnahme helfen Sie uns, unsere Webreportagen zu verbessern.
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Herausgeber:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Referat 512 - Integration durch Bildung

Text und Gestaltung:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
Projektträger

Abteilung Empirische Bildungsforschung
Postadresse:
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228 3821-2031
Fax: 0228 3821-1671
E-Mail: ebf@dlr.de

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